Wer kann Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich steht Schuldnerberatung jeder natürlichen Person, bzw. jedem Haushalt zur Verfügung, dessen monatliches Einkommen akut oder dauerhaft nicht ausreicht, allen wesentlichen, finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern u.a. auch für Berufstätige, Renter und Kleinunternehmer; auch Selbständige bzw. selbständige Gewerbetreibende und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unsere Schuldner- und Insolvenzberatung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo Sie wohnen bzw. Ihren Sitz haben.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Sorgen und Ängste sind uns vertraut; gemeinsam mit Ihnen finden wir Lösungen für Ihre Probleme und begleiten Sie zurück in ein lebenswertes, schuldenfreies Leben.