Dauer des Verfahrens

Ihr Verbraucherinsolvenzverfahrens kann innerhalb von 6 bis 8 Wochen eröffnet werden. Das gesamte Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung dauert üblicherweise drei Jahre.

 

Verkürzung der Restschuldbefreiung

Gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Ziff.1 InsO, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Wohlverhaltensphase erheblich abgekürzt werden, so dass das gesamte Verfahren - Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase einschließlich Restschuldbefreiung - je nach Lage des Einzelfalles beispielsweise nur ein halbes Jahr dauert.

Die Möglichkeit der Verkürzung der Wohlverhaltensphase besteht sowohl im Rahmen des Verbraucher- als auch des Regelinsolvenzverfahrens (Einzelfirmen pp).